Kurze Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Meißen

Als vor über 1000 Jahren die Stadt Meißen entstand, dachte noch lange keiner an die verheerenden Auswirkungen von Feuer. Im 12. und 13. Jahrhundert hatten die Meißner Burggrafen verstanden, dass ein einmal ausgebrochenes Feuer, in den engen Gassen der Stadt, schnell seine Macht ausbreiten und die ganze Stadt vernichten könnte. Deshalb wurden brauchbare Mannschaften zur Abwehr der Feuersbrünste verpflichtet. Auch vom städtischen Rat zu Meißen wurden zu dieser Zeit Mittel zur Anschaffung von Feuerlöschgeräten zur Verfügung gestellt. Im Jahre 1475 wurden für Hilfeleistungen sogar finanzielle Anreize gesetzt. Wer als Fuhrmann das erste Wasser zum Feuer brachte sollte 15 Groschen, der zweite 10 Groschen und der dritte 5 Groschen zur Vorehrung erhalten. Die städtische Obrigkeit verpflichtete per Gesetz jeden Bürger zur Teilnahme an den Löscharbeiten. Wer sich ihnen entzog, wurde mit Gefängnis bestraft und schließlich aus der Stadt gewiesen. Die erste landesgesetzliche Regelung des Feuerlöschwesens erhielt das Land im Jahre 1521 auf Geheiß des Herzog Georg. Die erste Feuerordnung der Stadt Meißen folgte 1570 als sogenannte "Begreyff der Fewer Ordenunge". Darin waren die bürgerlichen Pflichten in Sachen Brandschutz schon sehr genau geregelt. Auch wenn die Meißner Feuerordnung alle Pflichten der Bürger schon sehr genau festschreibt, so kann sie doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bürger der 170 Häuser zählenden Meißner Innenstadt weitaus mehr Schutz genossen, als die Einwohner in den 241 Häusern der Vorstädte. Es sollte noch 170 Jahre dauern, bis 1691 die erste Feuerordnung Meißens den Zusatz erhielt, welches Stadtviertel einem anderem im Brandfalle zu helfen hatte. Die erste sächsische Feuerlöschordnung stammt aus dem Jahr 1726 und mit ihr wurde erstmalig eine vollständige Pflichtfeuerwehr ins Leben gerufen. Ihr gehörten hauptsächlich Handwerker und Angehörige des aufstrebenden Bürgertums an. Durch die zunehmende Industrialisierung entstanden vollkommen neue Herausforderungen für das Feuerlöschwesen, weshalb 1794 vom Rat zu Meißen eine den Erfordernissen der Zeit angepasste neue Feuerlöschordnung erlassen wird. In ihr findet man in 145 Paragraphen die Pflichten der Bürger hinsichtlich des Brandschutzes, das Verhalten bei und nach einem Brand, Anweisungen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden sowie erstmals bautechnische Auflagen. In seiner amtlichen Bekanntmachung vom 19. Oktober 1840 warb der Meißner Rat die Bürger der Stadt erstmals zu freiwilligem Dienst für das zu bildende Feuerlösch- und Rettungskorps. Schon 8 Tage später erhielt der Bürgermeister von Meißner Kaufleuten und Handwerkern die Bestätigung, von der Aufstellungdes freiwilligen Feuerlösch- und Rettungskorps. Es bestand aus 132 Freiwilligen.

Am 17. Juli 1841 erfolgte im Meißner Rathaus die feierliche Verpflichtung der ersten Freiwilligen Feuerwehr Deutschlands.

chro1

Drucken